Rauchwarnmelder retten Leben

 

 

 

Rauchmelder retten Leben

      Der Mensch sichert sich gegen viele Unabwägbarkeiten des Lebens ab. Im Wagen legen die meisten Menschen ihren Sicherheitsgurt an, sie überqueren die Straßen nicht ohne nach rechts und links zu sehen und sie verschließen Nachts aus Sicherheitsgründen die Wohnungstür. Bei aller Vorsicht verdrängen die meisten Menschen eine große Gefahr aus ihrem Bewusstsein: Den Wohnungsbrand. Jährlich brennt es in deutschen Haushalten bis zu 200.000 mal, dabei sterben knapp sechshundert Menschen und sechzigtausend Menschen entkommen mit nur
      knapper Not der häuslichen Brandfalle.
         70 % aller Brände mit Todesopfern brechen in der Nacht aus!
 
      Eine besondere Gefahr für Sie und Ihre Familienangehörigen geht von Rauchgasen aus. Schon nach kurzer Zeit können die Giftstoffe in der Raumluft zur Bewusstlosigkeit und damit zum Erstickungstod führen.
      Wer im Schlaf vom Feuer überrascht wird, hat nur dann eine Überlebenschance, wenn er schnell und umsichtig handelt.
 

      Rauchmelder sind nur so groß wie eine Kaffeetasse, batteriebetrieben und lassen sich problemlos an jede Decke schrauben. Das lebensrettende Gerät funktioniert nach dem photo-optischen Prinzip, bei dem durch die "Dunkelkammer" des Rauchmelders ein Lichtstrahl geschickt wird. Wenn der Lichtstrahl durch einströmenden Rauch unterbrochen wird, meldet sich das Gerät mit einem unüberhörbaren Signalton.

 http://www.rauchmelder-lebensretter.de/

 

Rauchmelderpflicht in Niedersachsen:

- für Neu- und Umbauten: seit 01.11.2012

- für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2015

Mindestens ein Rauchwarnmelder ist einzubauen in allen:

- Schlafräumen

- Kinderzimmern

- Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen

Verantwortlich:

- für den Einbau: der Eigentümer

- für die Betriebsbereitschaft: der Besitzer (bei Mietwohungen der Mieter)

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

 

http://rauchmelderpflicht.net/rauchmelderpflicht-niedersachsen/

Samstag, 20. April 2024